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   BVerwG, 11.05.1994 - 1 B 82.94   

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https://dejure.org/1994,14684
BVerwG, 11.05.1994 - 1 B 82.94 (https://dejure.org/1994,14684)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1994 - 1 B 82.94 (https://dejure.org/1994,14684)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1994 - 1 B 82.94 (https://dejure.org/1994,14684)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Maßgeblicher Zeitpunkt hinsichtlich der Rechtslage und Sachlage für die gerichtliche Nachprüfung einer vor Inkrafttreten des Ausländergesetzes 1990 erlassenen Abschiebungsandrohung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.05.1991 - 1 C 20.89

    Aufenthaltserlaubnis - Nachträgliche Befristung - Eintritt der Unanfechtbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1994 - 1 B 82.94
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß für die gerichtliche Nachprüfung einer vor Inkrafttreten des Ausländergesetzes 1990 erlassenen Abschiebungsandrohung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides maßgebend ist (Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 C 20.89 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 43 S. 72, 79; Beschluß vom 11. Juli 1991 - BVerwG 1 B 81.91 -).
  • BVerwG, 11.07.1991 - 1 B 81.91

    Notwendigkeit der Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Anwendbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1994 - 1 B 82.94
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß für die gerichtliche Nachprüfung einer vor Inkrafttreten des Ausländergesetzes 1990 erlassenen Abschiebungsandrohung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides maßgebend ist (Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 C 20.89 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 43 S. 72, 79; Beschluß vom 11. Juli 1991 - BVerwG 1 B 81.91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1995 - 11 S 424/95

    Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit - besonderer Ausweisungsschutz -

    Die - mit Wirkung vom 1.12.1994 in Kraft getretenen - Änderungen des § 47 Abs. 2 Nr. 1 wie auch des § 47 Abs. 1 AuslG durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz (vom 28.10.1994, BGBl. I S. 3186) sind hier nicht anwendbar, da für die rechtliche Beurteilung der Ausweisung nur die (Sach- und) Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids - hier: vom 8.10.1993, zugestellt am 5.11.1993 - maßgebend ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17.11.1994, InfAuslR 1995, 150; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.3.1995 - 11 S 3110/94 -); dies gilt im übrigen auch in Bezug auf die Abschiebungsandrohung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11.5.1994 - BVerwG 1 B 82.94 -).
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