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BVerwG, 11.05.1994 - 1 B 82.94 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Maßgeblicher Zeitpunkt hinsichtlich der Rechtslage und Sachlage für die gerichtliche Nachprüfung einer vor Inkrafttreten des Ausländergesetzes 1990 erlassenen Abschiebungsandrohung
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.1993 - 11 S 44/93
- BVerwG, 11.05.1994 - 1 B 82.94
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.05.1991 - 1 C 20.89
Aufenthaltserlaubnis - Nachträgliche Befristung - Eintritt der Unanfechtbarkeit - …
Auszug aus BVerwG, 11.05.1994 - 1 B 82.94
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß für die gerichtliche Nachprüfung einer vor Inkrafttreten des Ausländergesetzes 1990 erlassenen Abschiebungsandrohung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides maßgebend ist (Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 C 20.89 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 43 S. 72, 79; Beschluß vom 11. Juli 1991 - BVerwG 1 B 81.91 -). - BVerwG, 11.07.1991 - 1 B 81.91
Notwendigkeit der Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Anwendbarkeit …
Auszug aus BVerwG, 11.05.1994 - 1 B 82.94
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß für die gerichtliche Nachprüfung einer vor Inkrafttreten des Ausländergesetzes 1990 erlassenen Abschiebungsandrohung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides maßgebend ist (Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 C 20.89 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 43 S. 72, 79; Beschluß vom 11. Juli 1991 - BVerwG 1 B 81.91 -).
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.1995 - 11 S 424/95
Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit - besonderer Ausweisungsschutz - …
Die - mit Wirkung vom 1.12.1994 in Kraft getretenen - Änderungen des § 47 Abs. 2 Nr. 1 wie auch des § 47 Abs. 1 AuslG durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz (vom 28.10.1994, BGBl. I S. 3186) sind hier nicht anwendbar, da für die rechtliche Beurteilung der Ausweisung nur die (Sach- und) Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids - hier: vom 8.10.1993, zugestellt am 5.11.1993 - maßgebend ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17.11.1994, InfAuslR 1995, 150; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.3.1995 - 11 S 3110/94 -); dies gilt im übrigen auch in Bezug auf die Abschiebungsandrohung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11.5.1994 - BVerwG 1 B 82.94 -).